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BFSG, was das Gesetz für Ihre Website bedeutet

Barrierefreiheit ist inzwischen Pflicht. Wir erklären, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret von Websites verlangt.

Seit dem BFSG, dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, müssen viele Unternehmen ihre Website oder ihren Shop barrierefrei anbieten. Betroffen sind vor allem Anbieter, die an Verbraucher verkaufen: Shops, Banken, Reiseportale.

Der Zweck ist einfach. Wer nicht sieht oder keine Maus bedienen kann, soll ein digitales Angebot trotzdem benutzen können.

Was barrierefrei in der Praxis heißt

Barrierefreiheit bedeutet zum Beispiel, dass Bilder einen passenden Alternativtext haben, damit Screenreader sie vorlesen können. Es bedeutet auch, dass eine Seite ohne Maus, nur mit der Tastatur, bedienbar ist.

Und es bedeutet ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund, damit auch Menschen mit Sehschwäche alles gut lesen können.

Wer betroffen ist

Gemeint sind Unternehmen, die direkt an Verbraucher verkaufen. Kleinstbetriebe unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen bleiben teilweise außen vor.

Der Mittelstand fällt in aller Regel darunter. Wer sich nicht sicher ist, klärt die eigene Lage lieber einmal, statt sich auf eine Ausnahme zu verlassen, die es womöglich gar nicht gibt.

Wie eine gute Vorbereitung aussieht

Am einfachsten ist es, Barrierefreiheit von Anfang an in eine Website einzubauen, statt sie später mühsam nachzurüsten.

Moderne Systeme können Redakteure schon während der Arbeit auf fehlende Alternativtexte oder zu geringen Kontrast hinweisen. So wird aus einer gesetzlichen Pflicht ein normaler Teil der täglichen Arbeit.

Ein Gewinn für alle Nutzer

Eine barrierefreie Website hilft nicht nur Menschen mit Behinderung.

Auch bei schlechtem Licht auf dem Handy oder bei einer langsamen Internetverbindung profitieren alle Besucher von einer klaren, gut lesbaren Seite.