EU AI Act Artikel 50, was kleine Unternehmen jetzt wissen müssen
Der EU AI Act verlangt eine klare Kennzeichnung von KI-erzeugten Inhalten. Wir erklären, was das in der Praxis heißt.
Der EU AI Act ist das große KI-Gesetz der Europäischen Union. Ein Teil davon, Artikel 50, betrifft ganz direkt Websites und Unternehmen, die KI zur Erstellung von Inhalten nutzen.
Die Regel klingt zunächst technisch, ist im Kern aber einfach zu verstehen.
Was Artikel 50 verlangt
Artikel 50 verlangt, dass Inhalte, die von einer KI erzeugt wurden, für Menschen erkennbar gekennzeichnet werden. Das betrifft zum Beispiel Texte, Bilder oder auch automatisch erstellte Videos.
Ziel ist es, dass Nutzer immer wissen, ob ein Inhalt von einem Menschen oder von einer Maschine stammt.
Was das für Ihre Website bedeutet
Erzeugt Ihr Unternehmen Texte oder Bilder mit KI, gehört an diese Inhalte ein Hinweis. In der Praxis reicht dafür meist ein Satz, der sichtbar am Inhalt steht und nicht erst im Impressum.
Entscheidend ist die Dauerhaftigkeit. Eine Kennzeichnung, die beim nächsten Relaunch verschwindet, war keine.
Mehr als nur eine Pflicht
Eine saubere Kennzeichnung schafft auch Vertrauen. Kunden schätzen es, wenn ein Unternehmen offen mit dem Einsatz von KI umgeht.
Wer zusätzlich dokumentiert, wer einen Inhalt wann erstellt oder geändert hat, hat im Zweifel auch die nötigen Belege zur Hand, falls eine Behörde oder ein Kunde einmal nachfragt.
Früh vorbereitet sein
Die Fristen des EU AI Act laufen schrittweise an.
Wer die Kennzeichnung und die Dokumentation seiner KI-Inhalte schon jetzt sauber aufsetzt, muss später nicht in Eile nachbessern.